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Als KMU wollen Sie kurz und einfach informiert sein und sich nicht durch 1000 Seiten googeln. Hier finden Sie alles nach dem Motto "In der Kürze
liegt die Würze". Deshalb die wichtigsten rechtlichen Änderungen hier immer kurz und bündig.

Termin  Betreff  Beschreibung  Links
 ab 01.01.2013    Familienzulagen
 Familienzulagen auch für Selbständigerwerbende
 Ab Januar 2013 erhalten in der ganzen Schweiz auch auch Selbständigerwerbende
 Familienzulagen. Alle Selbständigerwerbenden leisten einen festen prozentualen
 Beitrag auf das AHV-pflichtige Einkommen bis CHF 126'000.00. Was darüber liegt,
 ist beitragsfrei.

 Pro Kind ist nur eine Zulage möglich. Wenn mehrere Personen in Frage kommen, die
 Zulage zu beantragen, gilt diese Reihenfolge:

  1. wer erwerbstätig ist
  2. wer die elterliche Sorge hat oder bis zur Mündigkeit des Kindes hatte
  3. wer überwiegend mit dem Kind zusammenlebt oder bis zur Mündigkeit
    zusammengelebt hat
  4. wer im Wohnsitzkanton des Kindes Zulagen beziehen kann
  5. wer das höhere AHV-pflichtige Einkommen aus unselbständiger Erwerbstätigkeit hat
  6. wer das höhere AHV-pflichtige Einkommen aus selbständiger Erwerbstätigkeit hat
 ab 01.01.2013  Sozialversicherungen
 und 3. Säule a
 Neue Summen und Grenzwerte
 Öffnen Sie rechts das PDF-File und erfahren Sie, wie sich die Beiträge für AHV, BVG oder
 die 3. Säule a für dieses Jahr verändert haben.